Formulare
Formulare an EDIS senden
Laden Sie das passende Formular herunter, drucken Sie es aus und füllen Sie es aus. Bei Domainkündigungen muss der Domain-Inhaber unterschreiben. Bei Hosting- und Serververträgen unterschreibt der Vertragspartner. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail, Fax oder Post an EDIS. Sie können es auch persönlich in unserem Büro abgeben.
Dokumente per E-Mail an fax@edis.at oder hosting@edis.at senden.
Debitorenwechsel (Vertragspartner wechseln)
Leistungen können jederzeit auf einen neuen Vertragspartner übertragen werden. Dafür ist die Einverständniserklärung des bisherigen Vertragspartners erforderlich.
Bereits ausgestellte Rechnungen können nicht rückwirkend geändert werden. Die Änderung gilt für alle zukünftigen Rechnungen.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Der neue Vertragspartner muss sich als Neukunde im Onlineshop registrieren, falls noch kein Kundenkonto besteht.
- Der bisherige Vertragspartner muss der Freigabe der Domain oder des Webhosts einschließlich der Inhalte an den neuen Vertragspartner zustimmen.
- Der neue Vertragspartner erklärt sich mit seiner Unterschrift einverstanden, die zukünftige Verrechnung mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen.
Ein Debitorenwechsel ist kein Inhaberwechsel. Der Domain-Inhaber bleibt unverändert. Ein Inhaberwechsel von Domains ist ein eigener Prozess. Bei Fragen hilft Ihnen unser Support-Team gerne weiter.
Domainkündigung / Auth-Code anfordern
Eine Domain kann jederzeit gekündigt werden, jedoch nur vom Domain-Inhaber selbst. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und persönlich oder firmenmäßig unterzeichnet sein. Kündigungen per E-Mail werden von den Vergabestellen nicht akzeptiert.
Fristen und Verbindlichkeiten
Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen (42 Tage) vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums eingehen. Den Leistungszeitraum finden Sie auf Ihrer Rechnung oder im Online-Kundenbereich. Geht die Kündigung zu spät ein, muss ein neuer Leistungszeitraum verrechnet werden. Unbezahlte Rechnungen aus früheren Leistungszeiträumen bleiben auch nach der Kündigung oder Domainlöschung fällig.
Der richtige Kündigungszeitpunkt
Eine Domain kann zum Ende des aktuellen Leistungszeitraums gekündigt werden. Am Stichtag wird sie gesperrt und ist technisch nicht mehr funktionsfähig. Nach dieser Sperre von etwa acht Wochen geben die Vergabestellen die Domain wieder zur Registrierung frei.
Auswirkungen einer Kündigung
Die Kündigung betrifft nur Ihre Domain. Andere Internet-Dienstleistungen wie Serverhousing oder Webspace bleiben bestehen. Websites, E-Mail und andere Dienste über die gekündigte Domain funktionieren nicht mehr. Das gilt auch für ihre Subdomains.
Kündigung von Webhosting-Verträgen
Ein Hosting-Paket kann jederzeit gekündigt werden. Der Vertragspartner muss schriftlich kündigen und die Kündigung persönlich oder firmenmäßig unterzeichnen.
Fristen und Verbindlichkeiten
Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums eingehen. Den Leistungszeitraum finden Sie auf Ihrer Rechnung oder im Online-Kundenbereich. Geht die Kündigung zu spät ein, muss ein neuer Leistungszeitraum verrechnet werden. Frühere unbezahlte Rechnungen bleiben auch nach der Kündigung fällig.
Kündigungszeitpunkt und Auswirkungen
Ein Webhost kann zum Ende des Leistungszeitraums gekündigt werden. Am Stichtag wird der Speicherplatz gelöscht. Das betrifft auch die darauf gespeicherten Websites, E-Mail-Adressen und gegebenenfalls Datenbanken. Diese sind danach nicht mehr funktionsfähig.
Die Kündigung betrifft nur den Webhost. Damit verbundene Domains bleiben weiterhin registriert.
Kündigung von Serverprodukten
Der Vertragspartner kann Serverprodukte und Colocation zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und persönlich oder firmenmäßig unterzeichnet sein. Kündigungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.