äèï

Fragen und Antworten zum Thema Domains

Bei der Registrierung wird der Vertragspartner als Domain-Inhaber eingetragen. Er kann stattdessen auch eine andere natürliche oder juristische Person benennen.

Für die Registrierung sind korrekte Inhaber- und Kontaktdaten erforderlich. Welche Angaben öffentlich abrufbar sind, hängt von der Domainendung und den geltenden Datenschutzregeln ab. Personenbezogene Daten können in öffentlichen Verzeichnissen ausgeblendet sein.

Als Domain-Inhaber tragen Sie die mit der Domain verbundenen Rechte und Pflichten. Prüfen Sie vor der Registrierung, ob der gewünschte Name Rechte Dritter, etwa Markenrechte, verletzt.

Weitere Fragen zum Thema Domains